Feststellung von Überschuldung

Erstellung einer Fortführungsprognose

  • Finanz- und Ertragsplanung nach den neuesten betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen
  • Erfassung der unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten
  • Rekonstruktion der Buchhaltung
  • Auswertung von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen

Erstellung eines Überschuldungsstatus

  • Bewertung sämtlicher Vermögenswerte und Schulden, für die eine vertragliche oder tatsächliche Basis am Stichtag vorliegt
  • Bewertung mit Liquidations- bzw. Fortführungswerten
  • Einbeziehung der jeweils geltenden Rechtsprechung, insbesondere zu den Fragen des Eigenkapitalersatzes
  • Rekonstruktion der Buchhaltung
  • Auswertung von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen

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Sachverständigenbüro Ralf Müller
Rechtsanwalt und Dipl.-Betriebswirt

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48163 Münster (Westfalen)

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